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by Kühling & Schrader
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Rechtliches

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer Angebote, Lieferungen und Leistungen von Schmiede & Metallbau Schrader, Jan-Philipp Schrader, Harderkamp 4a, 24620 Boenebuettel, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

2. Angebote und Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein individuelles Angebot erstellt und vom Kunden angenommen wurde oder wenn eine sonstige ausdrueckliche Beauftragung bestaetigt wird.

3. Projektunterlagen und Mitwirkung

Kunden stellen fuer die Projektpruefung erforderliche Informationen, Zeichnungen, Modelle, Masse, Fotos, Lastannahmen, Stueckzahlen und sonstige Vorgaben moeglichst vollstaendig bereit. Aenderungen, unklare Angaben oder fehlende Informationen koennen Kosten, Termine und Ausfuehrung beeinflussen.

4. Preise, Zahlungen und Anzahlungen

Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Bei Einzelanfertigungen, Sonderkonstruktionen, Materialbeschaffung oder aufwendiger Planung kann eine Anzahlung vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb der im Angebot oder auf der Rechnung genannten Frist zahlbar.

5. Fertigung, Lieferung und Montage

Fertigungs-, Liefer- und Montageterminplaene werden projektbezogen abgestimmt. Termine koennen sich verschieben, wenn technische Klaerungen, Freigaben, Materialverfuegbarkeit, bauseitige Voraussetzungen oder vom Kunden zu liefernde Informationen ausstehen.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und hergestellte Gegenstaende bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulaessig.

7. Gewaehrleistung und Maengel

Es gelten die gesetzlichen Gewaehrleistungsrechte, soweit nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wird. Offensichtliche Maengel sollen nach Erhalt der Ware oder Leistung moeglichst zeitnah mit einer nachvollziehbaren Beschreibung angezeigt werden.

8. Haftung

Fuer Schaeden aus der Verletzung des Lebens, des Koerpers oder der Gesundheit sowie fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Im Uebrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Regelungen und den im Einzelfall vereinbarten Vertragsbedingungen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Fuer Unternehmer kann im Einzelfall ein Gerichtsstand vereinbart werden.

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Engineering, Daten, Bausaetze und Formen fuer Betonfertigteilwerke.

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